Allgemeine Reisebedingungen
Reiseveranstalter: Mare Baltikum Reisen, Christine Salten, Andres Vainumäe GbR
Eichenstr. 27
D - 20259 Hamburg
Tel. 0049 (0)40-46 00 56 93 oder 0049 (0)40-49 41 11
Fax 0049 (0)40-490 59 77
1. Abschluß des Reisevertrages
1) Mit der Anmeldung bietet der Kunde Mare Baltikum Reisen den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise zu der betreffenden Reise im Reisekatalog und dieser Reisebedingungen verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung im Buchungsvorgang durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
(2) Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Mare Baltikum Reisen zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Mare Baltikum Reisen informiert den Kunden über den Vertragsabschluss mit der schriftlichen Buchungsbestätigung und übersendet den Reisepreissicherungsschein. Durch den Sicherungsschein sind sämtliche Zahlungen der Kunden abgesichert.
(3) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Mare Baltikum Reisen vor, an das Mare Baltikum Reisen für 10 Tage gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot annehmen, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann und der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande.
2. Zahlung des Reisepreises
1) Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisepreissicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 6 Wochen vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 7 Abs.1 abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert bei Mare Baltikum Reisen eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei Mare Baltikum Reisen.
(2) Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 6 Wochen vor Reiseantritt) ist der Gesamtreisepreis unverzüglich nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig und an Mare Baltikum Reisen zu entrichten.
(3) Wird der Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, ist Mare Baltikum Reisen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und angemessene Entschädigung zu verlangen, die sich an nachstehender Ziffer 5 Abs. 2 orientiert.
3. Leistungen, Prospektangaben, Preisänderung vor Vertragsabschluss
(1) Umfang und Art der von Mare Baltikum Reisen geschuldeten vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von Mare Baltikum Reisen, die in dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog oder in der maßgeblichen Sonderausschreibung enthalten ist, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
(2) Die im Prospekt enthaltenen Angaben wurden nach bestem Wissen gemacht. Wenn Kategorien und Hotelklassen angegeben sind, beziehen sie sich auf örtliche Maßstäbe. Angaben in von Mare Baltikum Reisen nicht hergestellten Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten sind für Mare Baltikum Reisen nicht verbindlich.
(3) Die im Prospekt genannten Reisepreise sind bindend. Mare Baltikum Reisen kann indes vor Vertragsabschluss vom Prospekt abweichende Änderungen der Reisepreise erklären und behält sich vor, in diesem Fall eine Änderung des Reisepreises auf Grund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält sich Mare Baltikum Reisen vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Kunde wird vor der Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hingewiesen.
4. Leistungsänderungen und Preisänderungen nach Vertragsabschluss, Rechte des Kunden
(1) Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die von Mare Baltikum Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
(2) Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch tatsächlich nachträglich eingetretenen und bei Abschluss des Reisevertrages nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
(3) Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Mare Baltikum Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch Mare Baltikum Reisen dieser gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
(1) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Mare Baltikum Reisen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
(2) Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Mare Baltikum Reisen eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was Mare Baltikum Reisen durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, bestimmt. Mare Baltikum Reisen kann diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Mare Baltikum Reisen kann eine pauschalierte Entschädigung in Prozent des Reisepreises, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt verlangen:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
ab 21. Tag bis 14. Tag vor Reiseantritt 35%
ab 13. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
ab 6. Tag vor Reiseantritt 80%
ab Nichtantritt 95%
Der Kunde hat stets das Recht, Mare Baltikum Reisen nachzuweisen, dass ihr ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.
Mare Baltikum Reisen behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern, und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
(3) Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden dennoch nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), so kann Mare Baltikum Reisen folgendes Umbuchungsentgelt erheben:
30,- Euro (pro Umbuchungsvorgang) bis zum 60. Tag vor Reiseantritt. Der Kunde kann Mare Baltikum Reisen nachweisen, dass im Zusammenhang mit der Umbuchung kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist. Umbuchungswünsche des Kunden nach Ablauf dieser in Absatz 3 genannten Frist, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gem. Absatz 2 dieser Ziffer und bei gleichzeitiger Neuanmeldung erfolgen.
(4) Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Mare Baltikum Reisen kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber Mare Baltikum Reisen auf den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
(5) Dem Reisenden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die Mare Baltikum Reisen ihm ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, von ihm zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Mare Baltikum Reisen wird jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ersparte Aufwendungen in Form der Erstattungen von Leistungsträgern oder durch anderweitige Verwendung der Leistung an den Kunden weitergeben, sobald und soweit sie von Leistungsträgern tatsächlich an Mare Baltikum Reisen rückerstattet worden sind.
7. Rücktritt und Kündigung durch Mare Baltikum Reisen
Mare Baltikum Reisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
(1) Bis 6 Wochen vor Reiseantritt (Rücktritt): Ist in der Reiseausschreibung für die Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen worden und wird diese nicht erreicht, so kann Mare Baltikum Reisen aus diesem Grund vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt genau beziffert worden ist sowie Mare Baltikum Reisen den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss und sie zusätzlich in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Mare Baltikum Reisen wird dem Kunden die Rücktrittserklärung bis spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt zuleiten. Der angezahlte oder vollständig gezahlte Reisepreis wird umgehend erstattet.
(2) Ohne Einhaltung einer Frist (Kündigung): Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Mare Baltikum Reisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig verhält, kann Mare Baltikum Reisen den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dabei behält Mare Baltikum Reisen den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes etwaig ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisende selbst.
8. Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Mare Baltikum Reisen als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Danach kann Mare Baltikum Reisen für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Mare Baltikum Reisen ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurück zu befördern. Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Mare Baltikum Reisen und Kunden je zur Hälfte. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters
Die vertragliche Haftung von Mare Baltikum Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Mare Baltikum Reisen für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen Mare Baltikum Reisen gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden pro Kunde und Reise bis 4.100,- Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung von Mare Baltikum Reisen bei Sachschäden unter den genannten Voraussetzungen auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
10. Obliegenheiten des Kunden, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
(2) Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung, unter der 24-Stunden-Notfall-Hotline (in Ihren Reiseunterlagen enthalten) oder unter der oben genannten Adresse/Telefonnummer von Mare Baltikum Reisen anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Mare Baltikum Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Mare Baltikum Reisen kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
(3) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Mare Baltikum Reisen innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Mare Baltikum Reisen verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
(4) Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Mare Baltikum Reisen unter der oben genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.
(5) Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig von der vorgenannten Frist für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen, insbesondere, wenn reisevertragliche Ansprüche geltend gemacht werden.
(6) Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters des Veranstalters beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und Mare Baltikum Reisen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Mare Baltikum Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
11. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
(1) Mare Baltikum Reisen informiert Staatsangehörige eines Staates der EU, in dem die Reise angeboten wird, vor Vertragsabschluss über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, und im Falle von Änderungen auch vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
(2) Mare Baltikum Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, sofern der Reisende Mare Baltikum Reisen mit der Beschaffung beauftragt hat, es sei denn, dass Mare Baltikum Reisen gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.
(3) Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften sind einzuhalten. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen Mare Baltikum Reisen hat verschuldet nicht, unzureichend oder falsch informiert.
(4) Dem Reisenden wird der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen.
12. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Der Reiseveranstalter ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende/n Fluggesellschaft/en zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Reiseveranstalter diejenige Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht/feststehen. Gleiches gilt, wenn die Identität wechselt. Mare Baltikum Reisen muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Schwarze Liste (Black List) der EU ist auf der Internetseite http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm sowie auf der Internetseite von Mare Baltikum Reisen einsehbar und wird von der EU ständig aktualisiert.
13. Datenschutz, Abtretungsverbot, Sonstiges
(1) Die personenbezogenen Daten, die der Kunde Mare Baltikum Reisen zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Mare Baltikum Reisen hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.
(2) Der Reisende kann Ansprüche gegen Mare Baltikum Reisen aus dem Reisevertrag nicht an Dritte abtreten, mit Ausnahme an Familienangehörige.
(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf den Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
(4) Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Mare Baltikum Reisen vereinbart.
14. Reisepreissicherung
Die Kundengeldabsicherung gem. § 651k BGB besteht über TRAVELSAFE GmbH, Neuburger Str. 102f, 94036 Passau,
Tel.: 0851-52152 bei der ZURICH Versicherungsgruppe Deutschland AG." Rückfragen sind an Travelsafe zu richten.
Reiseveranstalter: Mare Baltikum Reisen, Christine Salten, Andres Vainumäe GbR
Eichenstr. 27
D - 20259 Hamburg
Tel. 0049 (0)40-46 00 56 93 oder 0049 (0)40-49 41 11
Fax 0049 (0)40-490 59 77
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