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Mare Baltikum Reisen
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Mare Baltikum Reisen
Eichenstr. 27

20259 Hamburg
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Die Anmeldung gilt für folgende Reise: Reiseplan (Änderungen vorbehalten)

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Folgende Reise-Teilnehmer werden hiermit angemeldet:
  Anrede Unterbr. Vorname Nachname Straße PLZ Ort Pass Nr. Geb.am
1 Frau
Herr
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2 Frau
Herr
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3 Frau
Herr
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4 Frau
Herr
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Herr
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Bei Fährreisen bitte angeben:

PKW-Typ
 
Kennzeichen
 
Höhe x Breite x Länge

Gewünschte Versicherungen:
Reiserücktrittskostenversicherung
 
Reisekrankenversicherung
 
Versicherungspaket
Bitte informieren Sie sich über die in Ihrem Reiseland gültigen Pass-, Visa-, Impf- und Zollbestimmungen.
Prüfen Sie Ihren Krankenversicherungsschutz für das betreffende Reiseland.

Allgemeine Reisebedingungen:

Mare Baltikum Reisen
(Stand: 20.12.2009)

Reiseveranstalter: Mare Baltikum Reisen
Christine Salten, Andres Vainumäe GbR
Eichenstr. 27
D - 20259 Hamburg
Tel. 0049 (0)40-49 41 11
Fax 0049 (0)40-490 59 77

1. Abschluß des Reisevertrages
(1) Mit der Anmeldung bietet der Kunde Mare Baltikum Reisen den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise zu der betreffenden Reise im Reisekatalog und dieser Reisebedingungen verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung im Buchungsvorgang durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

(2) Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Mare Baltikum Reisen zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Mare Baltikum Reisen informiert den Kunden über den Vertragsabschluss mit der schriftlichen Buchungsbestätigung und übersendet den Reisepreissicherungsschein. Durch den Sicherungsschein sind sämtliche Zahlungen der Kunden abgesichert.

(3) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von
Mare Baltikum Reisen vor, an das Mare Baltikum Reisen für 10 Tage gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot annehmen, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann und der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande.

2. Zahlung des Reisepreises
(1) Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisepreissicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe
von 20 Prozent des Reisepreises pro Kunden fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 6 Wochen vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht,
dass die Reise durchgeführt wird und muss unaufgefordert bei Mare Baltikum Reisen eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei Mare Baltikum Reisen.

(2) Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtreisepreis unverzüglich nach Erhalt des Sicherungsscheines
fällig und an Mare Baltikum Reisen zu entrichten.

(3) Soweit Mare Baltikum Reisen zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, besteht ohne Zahlung des gesamten Reisepreises kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Mare Baltikum Reisen. Wird der Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, ist Mare Baltikum Reisen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§323 BGB) und angemessene Entschädigung zu verlangen, die sich an nachstehender Ziffer 5 orientiert.

3. Leistungen
(1) Umfang und Art der von Mare Baltikum Reisen geschuldeten vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von Mare Baltikum Reisen, die in dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog oder in der maßgeblichen Sonderausschreibung enthalten ist, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

(2) Die im Prospekt enthaltenen Angaben wurden nach bestem Wissen gemacht. Wenn Kategorien und
Hotelklassen angegeben sind, beziehen sie sich auf örtliche Maßstäbe. Angaben in von Mare Baltikum Reisen nicht hergestellten Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten sind für MBR nicht bindend.

4. Leistungsänderungen und Preisänderungen
(1) Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen oder Abweichungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die von Mare Baltikum Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

(2) Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des
Reisevertrages eingetretenen Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden
Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den
Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten
Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Preiserhöhungen, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten
Reisetermin verlangt werden, sind nicht zulässig.

(3) Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung kann der Kunde ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
anderen, mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Mare Baltikum Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch Mare Baltikum Reisen dieser gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
(1) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei Mare Baltikum Reisen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

(2) Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Mare Baltikum Reisen eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu erwerben ist, bestimmt. Mare Baltikum Reisen kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Mare Baltikum Reisen kann eine pauschalierte Entschädigung wie folgt verlangen:

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10%
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
ab 21. Tag bis 14. Tag vor Reiseantritt 35%
ab 13. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
ab 6. Tag vor Reiseantritt 80%
ab Nichtantritt 90%

Der Kunde hat stets das Recht – auch bei Berechnung der pauschalierten Stornoentschädigung-, Mare Baltikum Reisen nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der von Mare Baltikum Reisen berechneten Höhe entstanden ist.

(3) Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), so kann Mare Baltikum Reisen folgendes Umbuchungsentgelt erheben:
30,- Euro (pro Vertrag) bis zum 60. Tag vor Reiseantritt. Der Kunde hat das Recht, MBR nachzuweisen, dass
im Zusammenhang mit der Umbuchung keine oder nur geringere Kosten entstanden sind.

(4) Umbuchungswünsche des Kunden nach Ablauf dieser in Absatz 3 genannten Frist, können nur nach
Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gem. Absatz 2 und gleichzeitiger Neuanmeldung erfolgen. Dies
gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

(5) Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen
lassen. Mare Baltikum Reisen kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vor-schriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber Mare Baltikum Reisen auf den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Der Reisende sowie der Dritte können jedoch nachweisen, dass Mare Baltikum Reisen ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.

(6) Dem Reisenden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen aus von MBR nicht zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. MBR wird jedoch ohne An-erkennung einer Rechtspflicht ersparte Aufwendungen in Form der Erstattungen von Leistungs-trägern oder durch anderweitige Verwendung der Leistung an den Kunden weitergeben, sobald und soweit sie von Leistungsträgern tatsächlich an MBR rückerstattet worden sind.

7. Rücktritt und Kündigung durch Mare Baltikum Reisen
Mare Baltikum Reisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

(1) Ohne Einhaltung einer Frist (Kündigung): Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer
Abmahnung von Mare Baltikum Reisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt MBR, so behält MBR den Anspruch auf den Reisepreis, Mare Baltikum Reisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern erstatteten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Reisende selbst.

(2) Bis 6 Wochen vor Reiseantritt (Rücktritt): Ist in der Reiseausschreibung für die Reise nicht ausdrücklich
auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen worden und wird diese nicht erreicht, so kann Mare Baltikum Reisen vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt genau beziffert worden ist sowie Mare Baltikum Reisen den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Erklärung dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird, und er zusätzlich in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. In jedem Fall ist Mare Baltikum Reisen verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich bis spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt zuzuleiten. Der angezahlte oder vollständig gezahlte Reisepreis wird umgehend erstattet.

8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Mare Baltikum Reisen als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Mare Baltikum Reisen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise anstelle der vereinbarten Vergütung eine angemessene Entschädigung verlangen.

(2) Mare Baltikum Reisen ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurück zu befördern. Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Mare Baltikum Reisen und Kunden je zur Hälfte. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9. Haftung des Reiseveranstalters
(1) Mare Baltikum Reisen haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechtes. Die Haftung von Mare Baltikum Reisen aus diesem Vertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Mare Baltikum Reisen für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen Mare Baltikum Reisen gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis 4.100,- Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung von Mare Baltikum Reisen bei Sachschäden unter den genannten Voraussetzungen auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

(2) Unfallrisiken sollten durch eine vom Kunden speziell abgeschlossene, im Ausland gültige Reiseunfall-,
Reisekranken- und ggf. Reisegepäckversicherung abgedeckt werden.

(3) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Abkommen oder
auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich Mare Baltikum Reisen gegenüber dem Kunden hierauf berufen.

10. Obliegenheiten des Kunden, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Unterlässt es der
Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

(2) Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Mare Baltikum Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Mare Baltikum Reisen kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung, unter der 24-Stunden-Notfall-Hotline (in Ihren Reiseunterlagen enthalten) oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort ist um Abhilfe zu ersuchen.

(3) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Mare Baltikum Reisen innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Mare Baltikum Reisen informiert über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von Mare Baltikum Reisen verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.

(4) Schadenersatz: Der Reisende kann unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder
der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf dem Umstand, den Mare Baltikum Reisen nicht zu vertreten hat.

(5) Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Mare Baltikum Reisen unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.

(6) Gepäckschäden oder Gepäckverzögerungen sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen.

(7) Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die
Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem
Kunden und Mare Baltikum Reisen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Mare Baltikum Reisen die Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

11. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
(1) Mare Baltikum Reisen informiert Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

(2) Mare Baltikum Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, sofern der Reisende Mare Baltikum Reisen mit der Beschaffung beauftragt hat, es sei denn, dass Mare Baltikum Reisen die Verzögerung verschuldet oder eigene Pflichten verschuldet verletzt hat.

(3) Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst
verantwortlich. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften sind einzuhalten. Alle Nachteile, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen Mare Baltikum Reisen hat verschuldet nicht, unzureichend oder falsch informiert.

(4) Dem Reisenden wird der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen.

12. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Der Reiseveranstalter ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05, der Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen
über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens, verpflichtet, den Kunden über die Identität
des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem
Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Reiseveranstalter diejenige Fluggesellschaft nennen, die die
Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis
der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die Identität wechselt. Er muss unverzüglich
alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den
Wechsel unterrichtet wird. Die Schwarze Liste (Black List) der EU ist auf der Internetseite
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm einsehbar und wird von der EU ständig aktualisiert.

13. Allgemeine Bestimmungen
(1) Die angegebenen Daten des Kunden werden unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes
elektronisch gespeichert und genutzt, soweit zur Vertragsdurchführung notwendig.

(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge.

(3) Der Reisende kann Mare Baltikum Reisen an ihrem Sitz in Hamburg verklagen. Für Klagen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist; für diese Fälle ist Gerichtsstand Hamburg.

(4) Der Reisende kann Ansprüche gegen Mare Baltikum Reisen aus dem Reisevertrag nicht an Dritte
abtreten, mit Ausnahme an Familienangehörige.

14. Reisepreissicherung
Der Reisepreis bei Reisearrangements ist abgesichert über den Gerling Konzern GmbH, München, vertreten
durch die Travelsafe GmbH, München.




Sicherheitscode:
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| (_) | | |_| | | |_| |  / __/   ___) | 
 \___/   \___/   \___/  |_____| |____/  

Bitte den obigen Sicherheitscode wiederholen: